Materialien für die Ehrenamtlichenarbeit

Hinweise zur Finanzierung für Kurse der Ehrenamtsakademie

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Das qualifiziert in der Regel Ehrenamtliche, die sich aktiv in die Arbeit der Gemeinde einbringen bzw. in anderen Bereichen das kirchliche Leben unterstützen. Gemeinden und Einrichtungen haben deshalb einen erkennbaren Nutzen von dieser Arbeit und sollten die Bedeutung dieses Engagements dadurch würdigen und unterstützen, dass sie sich an den Kosten beteiligen. Bitte wenden Sie sich deshalb an Ihre Gemeinde bzw. Einrichtung und fragen Sie, ob diese sich an Ihren Kosten beteiligen werden.

Ein personenbezogener Zuschuss zu den Kosten kann im Ausnahmefall auch beim Landeskirchenamt auf dem Dienstweg beantragt werden. Ein Antrag soll demnach über die Kirchgemeinde oder die Einrichtung eingereicht werden, für die der oder die Ehrenamtliche tätig ist. Er hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn:

  • die Gemeinde oder das Werk bei der Mitfinanzierung nachweislich überfordert ist,
  • die oder der Ehrenamtliche sich in einer schwierigen sozialen Lage befindet
  • oder die Landeskirche ein besonderes Interesse an einer bestimmten Ausbildung hat.

Ein Anspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.

Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens