Hinweise zur Finanzierung für Kurse der Ehrenamtsakademie
Ein personenbezogener Zuschuss zu den Kosten kann im Ausnahmefall auch beim Landeskirchenamt auf dem Dienstweg beantragt werden. Ein Antrag soll demnach über die Kirchgemeinde oder die Einrichtung eingereicht werden, für die der oder die Ehrenamtliche tätig ist. Er hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn:
- die Gemeinde oder das Werk bei der Mitfinanzierung nachweislich überfordert ist,
- die oder der Ehrenamtliche sich in einer schwierigen sozialen Lage befindet
- oder die Landeskirche ein besonderes Interesse an einer bestimmten Ausbildung hat.
Ein Anspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.

