Handreichung für den Kirchlichen Dienst - Amtsblatt Jahrgang 1995-Nr.6 B 25. Das Landeskirchenamt folgt einer Anregung der Landessynode von 1994 und des Landesjugendkonventes und legt im folgenden als Teil I Gesichtspunkte zur Gewinnung und Förderung ehrenamtlicher Mitabeiterinnen und Mitarbeiter und für deren Zusammenarbeit mit Hauptamtlichen, als Teil II Gesichtspunkte zu rechtlichen Fragen ehrenamtlicher Tätigkeit vor.