Materialien für die Ehrenamtlichenarbeit

Auskunft und Hinweise zu GEMA

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Die Kirchgemeinden müssen/sollen die Konzertprogramme (auch Gospel, Spiritual sowie Pop-Musik mit geistlichen Texten) in 2-facher Ausführung an den Verband evangelischer Kirchenmusiker -Landesverband Sachsen e.V. - Frau Kantorin E. Thiele, Wilhelm-Müller-Str. 11 in 01157 Dresden, quartalsweise (bis zum 5. April, Juli, Oktober und Januar) senden. Informationen  für die Verantwortlichen in der Gemeinde : Leitfaden für die tägliche Praxis Urheberrechtsbroschüre EKD

Die Kirchgemeinden müssen/sollen die Konzertprogramme (auch Gospel, Spiritual sowie Pop-Musik mit geistlichen Texten) in 2-facher Ausführung an den Verband evangelischer Kirchenmusiker -Landesverband Sachsen e.V. - Frau Kantorin E. Thiele, Wilhelm-Müller-Str. 11 in 01157 Dresden, quartalsweise (bis zum 5. April, Juli, Oktober und Januar) senden. Folgende Angaben müssen auf dem Programm vermerkt, ggf. handschriftlich ergänzt werden:

  • Ort und Datum der Veranstaltung
  • Name des Veranstalters (Stempel der Kirchgemeinde)
  • Tatsächlich aufgeführte Werke (auch Zugaben)
  • Komponist/Bearbeiter bzw. Herausgeber
  • Verlagsangaben
  • Eintrittspreise und geschätzte Besucherzahl  

Informationen für die Verantwortlichen in der Gemeinde: Leitfaden für die tägliche Praxis Urheberrechtsbroschüre der EKD

 

Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens