Auskunft und Hinweise zu GEMA
Die Kirchgemeinden müssen/sollen die Konzertprogramme (auch Gospel, Spiritual sowie Pop-Musik mit geistlichen Texten) in 2-facher Ausführung an den Verband evangelischer Kirchenmusiker -Landesverband Sachsen e.V. - Frau Kantorin E. Thiele, Wilhelm-Müller-Str. 11 in 01157 Dresden, quartalsweise (bis zum 5. April, Juli, Oktober und Januar) senden. Folgende Angaben müssen auf dem Programm vermerkt, ggf. handschriftlich ergänzt werden:
- Ort und Datum der Veranstaltung
- Name des Veranstalters (Stempel der Kirchgemeinde)
- Tatsächlich aufgeführte Werke (auch Zugaben)
- Komponist/Bearbeiter bzw. Herausgeber
- Verlagsangaben
- Eintrittspreise und geschätzte Besucherzahl
Informationen für die Verantwortlichen in der Gemeinde: Leitfaden für die tägliche Praxis Urheberrechtsbroschüre der EKD

