Hinweise zur Finanzierung für Kurse der Ehrenamtsakademie
Der Besuch einer Veranstaltung qualifiziert in der Regel Ehrenamtliche, die sich aktiv in die Arbeit der Gemeinde einbringen bzw. in anderen Bereichen das kirchliche Leben zu unterstützen. Gemeinden und Einrichtungen haben deshalb einen erkennbaren Nutzen von dieser Arbeit und sollten die Bedeutung dieses Engagements dadurch würdigen und unterstützen, dass sie sich an den Kosten beteiligen. Bitte wenden Sie sich deshalb an Ihre Gemeinde bzw. Einrichtung und fragen Sie, ob diese sich an Ihren Kosten beteiligen werden.
Ein personenbezogener Zuschuss zu den Kosten kann im Ausnahmefall auch beim Landeskirchenamt auf dem Dienstweg beantragt werden. Ein Antrag soll demnach über die Kirchgemeinde oder die Einrichtung eingereicht werden, für die der oder die Ehrenamtliche tätig ist. Er hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn:
- die Gemeinde oder das Werk bei der Mitfinanzierung nachweislich überfordert ist,
- die oder der Ehrenamtliche sich in einer schwierigen sozialen Lage befindet
- oder die Landeskirche ein besonderes Interesse an einer bestimmten Ausbildung hat.
Ein Anspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Aufwandsentschädigung für Lektorinnen und Lektoren
Kirchenvorstände in Sachsen erhielten Briefe von der Ehrenamtsakademie, in denen sie gebeten wurden, eine pauschale Aufwandsentschädigung für gottesdienstleitenden Lektorinnen und Lektorinnen zu beschließen. Für Prädikantinnen und Prädikanten ist dies gesetzlich geregelt. Für Lektorinnen und Lektoren leider noch nicht. Eine pauschale Aufwands- entschädigung soll -- juristisch betrachtet -- finanzielle Aufwendungen der Ehrenamtlichen ausgleichen. Im Fall der Lektorinnen und Lektoren sind das zum Beispiel Kosten für Bücher (mit Gebeten, Lesepredigten, Hintergrundwissen), für Telefonate mit anderen Mitwirkenden, für Papier und Druckerpatronen etc. Psychologisch stehen die Aufwandsentschädigungen dafür, dass diese wichtige ehrenamtliche Tätigkeit anerkannt und gewürdigt wird und zwar auch der zeitliche Aufwand für die Ausbildung oder die Vorbereitung und Durchführung der Gottesdienste. So sehen es jedenfalls viele Lektorinnen und Lektoren selbst. Aus Sicht der Ehrenamtsakademie ist es sinnvoll, sich bei der pauschalen Aufwandsentschädigung für Lektorinnen und Lektoren an den Sätzen für Prädikanten oder für ehrenamtliche Kirchenmusikerinnen zu orientieren. Diese bekommen für einen Gottesdienst 25 € Aufwandsentschädigung bzw. Entgelt. In der sächsischen Landeskirche gibt es ca. 500 Lektorinnen und Lektoren, die nach einer (in der Regel 50 Stunden umfassenden) Ausbildung Gottesdienste leiten und dabei auf eine Predigtvorlage zurückgreifen.
Förderung des ehrenamtlichen Engagements durch den Freistaat Sachsen
Bereits seit 2006 unterstützt der Freistaat Sachsen das bürgerschaftliche Engagement seiner Einwohner mit einer pauschalen monatlichen Aufwandsentschädigung im Rahmen des Ehrenamtsförderprogramms „Wir für Sachsen“ mit bisher rund 104 Millionen Euro. Ehrenamtlich tätige Personen mit Wohnsitz im Freistaat, die sich monatlich durchschnittlich mindestens 20 Stunden in ihrem Ehrenamt u. a. in den Bereichen Soziales, Kultur, Musik, Sport und Umwelt engagieren, können gesammelt über den jeweiligen Projektträger des Ehrenamtes (z. B. Kirchgemeinden, Kirchenbezirke, Stiftungen, Vereine usw.) bis zum 31. Oktober die o. g. Ehrenamtsförderung für das kommende Jahr bei der Bürgerstiftung Dresden beantragen. Diese Ehrenamtsförderung können neben Kirchvorstehern auch sämtliche andere ehrenamtlich Tätige in der kirchgemeindlichen und kirchenbezirklichen Arbeit (Kinder, Jugend, Senioren, Kirchenmusik, Besuchsdienste, Arbeits- und Wohnungslosenhilfe, Prädikanten, Lektoren, Menschen, die die Kirche offenhalten, reinigen, für den Blumenschmuck sorgen oder auch das Kirchencafè nach dem Gottesdienst regelmäßig „umsorgen“, usw.) in Anspruch nehmen, soweit keine Bezuschussung aus einem anderen Förderprogramm des Freistaates Sachsen oder Dritten erfolgt.
Sächsische Ehrenamtskarte
Für bürgerschaftliches Engagement gibt es im Freistaat die sachsenweite Ehrenamtskarte.
Sächsische Ehrenamtskarte
Förderrichtlinie »Wir für Sachsen«
Der Freistaat fördert das bürgerschaftliche Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur und Sport. Eine Aufwandsentschädigung bis max. 45 € wird gewährt bei durchschnittlich mindestens 20 Stunden im Monat.
Förderrichtlinie »Wir für Sachsen«
Freiwilligendienste
Freiwilligendienste stellen eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements dar.
Freiwilligendienste
Bürgerstiftung Sachsen
Förderungen der Bürgerstiftung Sachsen