Rechtliches

GESETZ

Stärkung des ehrenamtlichen Engagements

Das 2013 aktualisierte Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements finden Sie HIER.

Beispielsweise wurden ein jährlicher Freibetrag von bis zu 840 Euro für ehrenamtlich Tätige eingeführt, die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen und Stiftungen verbessert und der Nachweis für Zuwendungen vereinfacht. 

Das Informationsschreiben des Landeskirchenamtes über diese Neuregelungen finden Sie unter:
Gesetz zur Stärkung des bürgerlichen Engagements

PRAXISHILFE

Bauarbeiten mit Ehrenamtlichen in der Kirchgemeinde

Informationen und Hilfen für Kirchenvorstände

In vielen Kirchengemeinden werden kleine und mittlere Bauvorhaben mit Ehrenamtlichen ausgeführt.
Die Online-Information unterstützt Sie dabei, Sicherheit und Gesundheitsschutz der ehrenamtlichen Mitarbeiter bereits in die Planung und Organisation von Eigenbau-Vorhaben mit einzubinden.

Für die konkrete Umsetzung finden Sie eine Vielzahl von Praxishilfen, Checklisten sowie Fach- und Hintergrundinformationen. Website VBG - Bauarbeiten mit Ehrenamtlichen in der Kirchgemeinde >>

VERSICHERUNGSSCHUTZ für ehrenamtlich Engagierte

Vom Freistaat Sachsen gibt es einen Landessammelversicherungsvertrag für Haftpflicht- und Unfallschäden im ehrenamtlichem Engagement.

Die Tätigkeit muss in rechtlich selbstständigen Strukturen stattfinden. Insofern werden Vereine, Verbände, Stiftungen usw. nicht aus der Verantwortung entlassen, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen. Der gebotene Versicherungsschutz besteht subsidiär, d.h., eine anderweitige bestehende Versicherung ist im Schadensfall vorleistungspflichtig. Aktuelle Informationen erhalten Sie HIER sowie die Informationsbroschüre Versicherungsschutz bei ehrenamtlichen Engagement

Für den Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens wenden Sie sich bitte an die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH. Mit ihnen wurde ein umfangreicher Sammelversicherungsvertrag abgeschlossen. Der Versicherungsschutz besteht automatisch. Weitere Informationen und Kontakte finden Sie HIER und HIER.

Über den Versicherungsschutz im kirchlichen Ehrenamt finden Sie HIER weitere Informationen.
Und in der Broschüre der Bruderhilfe können Sie HIER lesen. In diesem Ratgeber erhalten Sie einen Überblick, welche Risiken gesetzlich abgedeckt sind und was die Einrichtung oder Ehrenamtliche selbst tun können – während und außerhalb ihres ehrenamtlichen Engagements.

Versicherer im Raum der Kirchen - Bruderhilfe-Pax-Familienfürsorge Ratgeber Versicherungsschutz im Ehrenamt

VEREINBARUNGEN

Ehrenamt und Datenschutz

Muster Vereinbarung über ehrenamtliche Tätigkeit
Muster Bestätigung Ehrenamtspauschale
Muster Abrechnung Ehrenamtspauschale

Merkblatt Datenschutz – Ehrenamt >>>
Verpflichtung Datengeheimnis – Ehrenamt >>>

Hinweise zum Datenschutz im Amtsblatt Nr. 9/2018 >>>

GEMA

Auskunft und Hinweise - Änderung des Meldeverfahrens

Informationen zum Meldeverfahren für Konzerte und andere Veranstaltungen finden Sie HIER
Meldebogen >>>

Hinweise vom Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens erhalten Sie unter : >>>